Datenschutz-Ritterbrief 02/2022

Der Infobrief für Verantwortliche unserer Mandanten

Sehr geehrte Verantwortliche,

in einer Zeit, in der grundlegende Ressourcen knapp beziehungsweise teuer werden, kann es durchaus anspruchsvoll sein, sich um Fachthemen wie den Datenschutz ungestört kümmern zu können. Gerade deshalb kommen wir unserer Informationsverpflichtung weiterhin nach und stehen Ihnen wie gewohnt mit Information und bei Fragen zur Seite. Dies mit der vollen qualitativen Stärke unserer Consultants, die die einzelnen Beiträge verfasst haben. Dieses mal steht der Ritterbrief im Fokus von Recht und Gesetz:

  • LAG Urteil zu Betriebsräten und Datenschutz
  • Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
  • Kündigung wegen Verstoß gegen den Datenschutz
  • BAG-Urteil zur Arbeitszeit
  • Bußgelder zum Datenschutz
Ich hoffe, dass diese Inhalte für Sie nützlich sind. Gerne geben wir Ihnen per Mail oder Telefon genauere Auskünfte zu den obigen oder zu anderen datenschutzrelevanten Themen. Wählen Sie die 04941 983 90 71 oder kontaktieren Sie uns über dsb@avallon.de. Ich freue mich auf einen Austausch mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stockmann, eDSB

Lesen Sie diesen und andere Ritterbriefe in voller Länge als Verantwortliche unserer Mandanten.