Datenschutz-Ritterbrief 01/2022

Der Infobrief für Verantwortliche unserer Mandanten

Sehr geehrte Verantwortliche,

willkommen im neuen Jahr, dessen ersten Monat wir bereits hinter uns haben. Jedes Jahr beginnt man mit neuen Vorsätzen, sich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Auch wir haben uns für dieses Jahr Vorsätze aufgestellt. Nun ist es meist so, dass man Vorsätze nur einhalten kann, wenn man die notwendige Energie und Ausdauer besitzt. An beidem mangelt es uns nicht. So gehen wir mit Optimismus in dieses neue Jahr – 2022 liegt in Rittershand!

Natürlich gilt es weiter wachsam zu sein und Sie als unsere Mandanten zu schützen und auf dem Laufenden zu halten. In dieser Ausgabe des Datenschutz-Ritterbriefes lesen Sie folgendes:

  • Neues relevantes Gesetz: TTDSG – Wie es die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Verantwortliche verändert
  • Corona-Pandemie – Update zur Anwendungshilfe bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten
  • Luca-App – Wie die Polizei ohne Rechtsgrundlage Daten abfragte
  • Datenschutz in Social-Media – Wie und wo eine Datenschutzerklärung auf Facebook und Instagram einzubinden ist

Im Jahre 1990 erfand Tim Berners-Lee das World-Wide Web (WWW), er sagte: „Daten sind eine wertvolle Sache und halten länger als die Systeme selbst.“ Heute in 2022 könnte dieser Satz nicht aktueller sein. Genau deshalb wird Datenschutz in unserem Alltag immer präsenter. An dieser Entwicklung wird sich auch in diesem Jahr sicherlich nichts ändern, man kann eher auf eine Beschleunigung dieser Entwicklung wetten. Dies ist jedoch eine positive Entwicklung, denn sie hilft dabei, Daten mehr als das zu sehen,was sie sind: Wertvoll, zeitlos und schutzwürdig.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stockmann, eDSB

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Ritterbrief 01/2021

Der Infobrief für Verantwortliche unserer Mandanten

In unserer aktuellen Ritterbrief – Ausgabe erfahren Sie Neuigkeiten zu den folgenden Themen:

  1. DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen SE geht in die zweite Runde
  2. Luca App – was ist zu beachten?
  3. Home Office und Datenschutz
  4. Bußgelderliste aus dem ersten Quartal 2021
  5. Quellen

1. DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen SE geht in die zweite Runde

14,5 Millionen Euro sollte die Deutsche Wohnen SE wegen eines DSGVO-Verstoßes zahlen. Das Landgericht Berlin stellte nun das Verfahren wegen Formfehler des Bußgeldbescheides ein. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Jetzt geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wegen jahrelang gespeicherter Mieterdaten könnte das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen SE 14,5 Millionen Euro kosten. Den Bußgeldbescheid hatte die Berliner Datenschutzbehörde im Herbst 2019 erlassen. Im Februar 2021 hat das Landgericht Berlin das Verfahren eingestellt: Der Bescheid sei unwirksam. (LG Berlin, Beschluss der 26. Großen Strafkammer v. 18.2.2021, Az.: 526 AR).

Nun geht der Rechtsstreit in eine weitere Runde…

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