Ritterbrief 02/2020

Der Infobrief für Verantwortliche unserer Mandanten

In unserer aktuellen Ausgabe erfahren Sie Neuigkeiten zu den folgenden Themen:

1. Anwälte sind keine „freiberuflichen“ Datenschutzbeauftragte
2. DSGVO Verstöße können gerichtlich abgemahnt werden
3. Zulässigkeit von Personalausweiskopien
4. Homeoffice-Arbeitsplätze – es besteht Handlungsbedarf
5. Microsoft Office 365 erfasst mehr „Telemetriedaten“ und verhält sich nicht wie ein Auftragsverarbeiter

In Zusammenhang mit Punkt 5 versenden wir aktuell Fragebögen zur Risikoanalyse an unsere Mandanten.

Lesen Sie diesen und andere Ritterbriefe in voller Länge als Verantwortlicher unserer Mandanten.