Moin an Sie alle,
zur Jahreswende hatte ich Sie darüber informiert, dass wir erst im vierten Quartal 2021 bzw. im ersten Quartal 2022 mit neuen Aktivitäten der Aufsichtsbehörden rechnen – dies muss ich heute leider revidieren.
Sowohl die DSGVO als auch die DSG-EKD Aufsichtsbehörden haben sich untereinander geeinigt, bereits in diesem Quartal aktiv zu werden und mit Schwerpunktprüfungen zu starten. Ich möchte Sie bitten dies ernst zu nehmen und in den Bereichen, die wir weiter unten beschreiben, unseren Empfehlungen zu folgen. Die Prüfungen der Aufsichtsbehörden beziehen sich auf Themen, die vor Gerichten (EuGH und nationalen Gerichten) bereits geprüft worden sind und entsprechende Richtersprüche für Eindeutigkeit gesorgt haben.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu und sprechen unseren Datenschutzkoordinator oder mich an.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stockmann
In unserer aktuellen Ausgabe erfahren Sie Neuigkeiten zu den folgenden Themen:
- „Schrems II“ – Länderübergreifende Kontrollen zum internationalen Datenverkehr
- Überprüfung Internetseiten – Comply
- Datenübermittlungen Microsoft 365 – VVT
- DSG-EKD: Erste Schwerpunktprüfung von 100 evangelischen Kindertageseinrichtungen
- Quellen
1. „Schrems II“ – Länderübergreifende Kontrollen zum internationalen Datenverkehr
Nach dem EuGH-Urteil „Schrems II“ vom 16. Juli 2020 starten die Landesdatenschutzbehörden nun mit Kontrollen zur Umsetzung des Urteils in ausgewählten Unternehmen. Das Hauptaugenmerk der Überprüfung liegt auf den Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten).
Empfehlung: Falls wir Ihre Internetseite sicherheitshalber in den letzten drei Monaten nicht geprüft haben, lassen Sie diese bitte durch uns prüfen. Mit Avallon Comply, unter Punkt 2 näher beschrieben, benötigen wir deutlich weniger Aufwand für die Überprüfung aller Unterseiten und reduzieren die Kosten…
Lesen Sie diesen und andere Ritterbriefe in voller Länge als Verantwortliche unserer Mandanten.