Geschäftsführende von IT-Systemhäusern stellen sich die Frage:

Wie ist das Zusammenspiel zwischen DSGVO, BDSGneu, TMG und TKG?

Unsere Antwort:

Haben die AnwenderInnen ihrer KundInnen die Möglichkeiten, die zur Verfügung gestellten Systeme privat (z.B. in der Pause) zu nutzen? Ist das überhaupt bei ihren Kunden geregelt? Falls nicht, muss von einer Duldung/Erlaubnis ausgegangen werden. Sollte es verboten sein, aber nicht kontrolliert werden, müssen Sie ebenfalls von einer Duldung/Erlaubnis ausgehen.

Eine Duldung/Erlaubnis erzeugt möglichlicherweise persönliche Daten auf dem Firmensystem: Somit greift die DSGVO in Zusammenhang mit TMG und TKG. Resultierend darf außer der betroffenen Person keine weitere auf das System zugreifen. Das macht nicht nur den Support unmöglich, sondern bedeutet auch ein sofortiges Löschen der Speicher bei Ausscheiden der betroffenen Person. Mit einer Anlage zum Arbeitsvertrag ändern wir das - fragen sie uns.

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