Compliance-Ritterbrief 01/2021

Der Infobrief für Verantwortliche unserer Mandanten

Sehr geehrte Verantwortliche,

kurz vor dem Jahreswechsel möchte ich Sie persönlich über eine größere Veränderung für das kommende Jahr informieren.

Neben den Geschäftsbereichen Datenschutz und Digitalisierung werden wir ab Januar 2022 mit dem neuen Geschäftsbereich Compliance starten. Der Begriff „Compliance“ steht in diesem Zusammenhang für die Erfüllung von regulatorischen Anforderungen – im engeren Sinne für Rechtskonformität und Einhaltung von Recht und Gesetz seitens der Unternehmen und deren Mitarbeitenden sowie „Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik“.

Seit nun acht Jahren berate ich zum Datenschutz, einer Rechtsdienstleistung, die wir nun um die Rechtsdienstleistung Compliance ergänzen wollen, da beides eng miteinander verbunden ist. Mit der Ihnen bekannten ritterlichen Haltung werden wir den Geschäftsbereich Compliance identisch angehen und unsere Best Practise-Ansätze nutzen.

Falls wir uns persönlich vor dem 24.12.2021 nicht mehr sprechen, wünsche ich Ihnen an dieser Stelle ein frohes Fest und einen guten Übergang ins neue Jahr. Zusätzlich möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit bedanken und freuen mich auf unser nächstes Jahr der Zusammenarbeit.

Ich würde mich über jedes Feedback von Ihnen freuen und stehe Ihnen für Fragen immer gerne zur Verfügung.

Herzlichen Gruß
Jörg Stockmann

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Compliance?
  2. Wie haben wir uns vorbereitet?
  3. Was können Sie unter Avallon Compliance verstehen?
  4. Herausforderungen der Compliance in 2022

1 Was ist Compliance?

Compliance gewinnt in Deutschland von Jahr zu Jahr an Bedeutung. Grundlegend hierfür war zunächst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahre 2009 zu den Garantenpflichten von Compliance-Beauftragten und deren persönliche zivil- und strafrechtlichen Haftung. Inzwischen ist die Rechtsprechung bemüht, die zunächst rein strafbewährten Compliance Pflichten durch positive Anreize für unternehmerische Compliance-Aktivitäten zu ergänzen. So hat der BGH im Jahre 2017 befunden,…

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